Erweiterung der Notbetreuung auf Wochenenden und auf die Osterferien.
Ab dem 4. April 2020 können Eltern die Nobetreuung für ihre Kinder auch an Wochenenden oder in den Osterferien wahrnehmen.
Hierbei müssen die notwendigen Voraussetzungen beachtet und das unten angehängte Formular ausgefüllt werden.